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  Rechtliche Grundlagen
 
Rechtliche Grundlagen

Jeder Callboy übernimmt selbst Verständlich volle Eigen Verantwortung

Allgemeines

Prostitution ist in Deutschland nicht strafbar, sondern erlaubt. Seit dem 01.01.2002 ist das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) in Kraft. Damit haben Prostituierte, Callboys und Bordellinhaber Rechte, auf die sie sich auch vor Gericht berufen können. Neben dem Prostitutionsgesetz gibt es noch andere wichtige Gesetze für Escorts. Auch jedes Bundesland und jede Stadt hat eigene Regelungen und Verordnungen, die für Prostituierte wichtig sind.

Welche Gesetze für dich gelten, hängt davon ab, ob du:

Hier einige der wichtigsten Veränderungen durch das Prostitutionsgesetz:

  • Die so genannte Sittenwidrigkeit bei Verträgen über sexuelle Dienstleistungen wurde abgeschafft. Das heißt, du hast jetzt gegenüber dem Freier das Recht auf den vereinbarten Lohn.
    Auch wenn du das Geld einklagen könntest, raten wir dir vorher zu kassieren. Falls es doch mal soweit kommt, dass ein Kunde nicht zahlen will, kannst du die Polizei rufen, damit die die Personalien des Freiers feststellen. Die Personalien brauchst du für eine eventuelle Klage.
  • Du hast jederzeit das Recht, den Sex, den du mit dem Freier vereinbart hast, abzulehnen. Der Freier kann ihn nicht von dir verlangen. Eine Besonderheit im Prostitutionsgesetz ist, dass der Kunde auch dann zahlen muss, wenn du nur einen Teil der vereinbarten Dienstleistungen erbracht hast. Wenn du dich im Nachhinein entscheidest, etwas nicht zu machen, kann der Freier die Bezahlung also nicht komplett ablehnen.
  • Arbeitsverträge zu sexuellen Dienstleistungen (z.B. zwischen einem Bordellinhaber und einem Callboy) sind nun rechtsgültig.
    Allerdings sind diese Arbeitsverträge mit einigen Einschränkungen verbunden. Zum Beispiel kann ein Bordellinhaber nicht von dir verlangen, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Dienstleistung zu erfüllen. Heißt: Du entscheidest selbst, welchen Kunden du bedienen möchtest und welchen nicht!
  • Andere Verträge – z.B. für Versicherungen oder Banken – können die Berufsbezeichnung „Prostitution“ oder „Zum Zwecke der Prostitutionsausübung“ enthalten und sind rechtsgültig!
  • Durch die Änderung des Strafgesetzbuches (§181 „Zuhälterei“ und §180a „Ausbeutung von Prostituierten“) ist das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar, solange keine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet. Es ist also legal, wenn man Männer oder Frauen für die Prostitution anstellt. Und ein Bordellinhaber kann nicht mehr in den Knast kommen, weil er ein Bordell betreibt.

Achtung:

Zwang, Ausbeutung, Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren stehen weiterhin unter Strafe!
Auch ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einer minderjährigen Person und einer volljährigen kann angezeigt werden.
Solltest du betroffen sein oder etwas mitbekommen, geh zur Polizei und dir in einer Beratungsstelle oder beim Jugendamt Hilfe holen.

Selbstständigkeit

Die meisten Escorts und Stricher betreiben ihr Geschäft schon auf eigene Rechnung. Offiziell selbstständig sein, bedeutet noch eine Menge mehr. Als Selbstständiger musst du:

  • dich selbst versichern, u.a. in der Kranken- und Rentenversicherung
  • dich um deine Steuern kümmern

Es ist nicht einfach, all die bürokratischen Mühen anzugehen. Dennoch gibt es viele Vorteile für dich. Z.B. den legalen Aufenthalt in Deutschland. Ein höheres legales Einkommen und finanzielle Unabhängigkeit. Keine Verfolgung durch die Ordnungsbehörden. Oder die soziale Absicherung in der Kranken- und Rentenversicherung.

Den Arbeitsplatz kannst du dir im Rahmen der Sperrgebietsverordnung selbst aussuchen. Welche sexuellen Dienstleistungen du anbietest, wann und wie lange du arbeitest, liegt in deiner eigenen Entscheidung.
Wichtig ist, dass du bereit bist Eigenverantwortung zu übernehmen. Das bedeutet auch sich in unsicheren Momenten Hilfe zu holen.
Als Callboy benötigst du keine Gewerbeanmeldung! Trotzdem solltest du dich zur Sicherheit informieren, wie die Praxis in deinem Bundesland aussieht.
Als Selbstständiger musst du Werbung für dein Geschäft machen.

Wenn du dich selbstständig machen willst, solltest du dich mit folgenden Bestimmungen vertraut machen:

Damit du nicht den Überblick verlierst, lass dich beraten, welche Bestimmungen in deinem speziellen Fall wichtig sind.Informationen und Hilfe findest du auch bei dem Bundesverband für sexuelle Dienstleistungen www.busd.de. Unterstützung bei den Steuerfragen kann dir auch ein erfahrener Steuerberater sein.

Zum Steuerrecht

Schon immer wurden Einnahmen aus der Prostitution besteuert. Das bedeutet, du musst auf dein Kundenhonorar Steuern zahlen. Deine Einnahmen und Ausgaben musst du mit Rechnungen und Quittungen belegen. Zum Beispiel in einem Kassenbuch oder mit einer Buchhaltung. In der Regel folgt am Ende eines Kalenderjahres eine Steuererklärung.

Wenn du dich selbstständig machen willst, musst du dich bei deinem zuständigen Finanzamt zum Beispiel unter der Bezeichnung „Callboy“, „Escort“ oder „Dienstleistung persönlicher und sachlicher Art“ anmelden und erhältst eine Steuernummer.

Wie viel Umsatz- und Einkommenssteuer du zahlen musst, richtet sich nach der Höhe deines Jahreseinkommens und danach, ob du verheiratet bist oder Alleinverdiener. Wichtig dabei ist weiterhin, wie viel Ausgaben du z.B. für Kondome, Miete, Annoncen, spezielle Arbeitskleidung oder Sextoys hast.

Obwohl du als selbstständiger Callboy keine Gewerbeanmeldung brauchst, wirst du steuerrechtlich als Gewerbetreibender eingestuft. Das bedeutet, ab einem bestimmten Gewinn musst du zusätzlich Gewerbesteuer zahlen.

Weitere Informationen bekommst du bei einem Steuerberater, beim Bundesverband für sexuelle Dienstleistungen (www.busd.de) oder sehr kostengünstig in einem Lohnsteuerhilfeverein.

Wer seine Steuern nicht ordentlich beim Finanzamt abführt, kann wegen Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt werden.

Seit einiger Zeit wird in einigen Städten, z.B. in Köln eine so genannte Vergnügungssteuer verlangt. Diese Kommunalsteuer ist in jeder Stadt unterschiedlich. Diese Steuer wird nicht an das Finanzamt, sondern direkt an die Stadt gezahlt. Die Bescheide auf Vergnügungssteuer solltest du vorher prüfen lassen!

Das letzte, was du tun solltest, ist irgendeinen Brief, einen Bescheid oder einen Termin von einer Behörde in den Papierkorb zu werfen oder zu ignorieren. Informiere dich vorher bei einer Beratungsstelle, bei einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater!


 
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